
VEREIN
Gemeinnützigkeit
Der D.S.P. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Gemeinnützig handeln
In der Satzung ist festgelegt, dass der Verein selbstlos tätig ist und seine Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele verwendet werden dürfen.
Dazu gehören insbesondere die Unterstützung von Kindern und Familien in Sri Lanka, Hilfen für Schul- und Berufsausbildung sowie die Schaffung und Verbesserung von Unterkünften und sozialen Einrichtungen.
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Der aktuelle Freistellungsbescheid beziehungsweise der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit wird auf dieser Seite ergänzt, sobald uns das Dokument vorliegt.
Grundlage: Satzung des D.S.P., insbesondere § 3 „Zweck und Ziel“.
